Anwendungsbereich
Geltungsbereich: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Circlesta UG (haftungsbeschränkt) und ihren Kunden im Zusammenhang mit den Tätigkeitsbereichen Kauf und Verkauf von Immobilien, Vermietung von Immobilien und Immobilienvermittlung/Immobilienmakler. Für den Fall, dass der Kunde eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gelten ausschließlich die AGB der Circlesta UG (haftungsbeschränkt).
Tätigkeitsbereiche: Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) ist in Europa und den Ländern Schweiz, Vereinigtes Königreich und den Vereinigten Arabischen Emiraten tätig und bietet Dienstleistungen in den folgenden Bereichen an:
- Kauf und Verkauf von Immobilien
- Vermietung von Immobilien
- Immobilienvermittlung/Immobilienmakler
Vertragsabschluss/Vertragsgegenstand
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der Circlesta UG (haftungsbeschränkt) annimmt. Die Angebote werden schriftlich oder elektronisch übermittelt und sind freibleibend. Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) behält sich das Recht vor, Angebote jederzeit zurückzuziehen. Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) vermittelt Kauf- und Verkaufsgeschäfte sowie Vermietungen von Immobilien zwischen ihren Kunden. Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) ist berechtigt, im Namen des Kunden Verträge abzuschließen. Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) ist jedoch nicht verpflichtet, die Bonität der Vertragspartner zu überprüfen.
Die Circlesta UG vermittelt lediglich den Kontakt zwischen Kunden und Drittfirmen, um den Abschluss von Verträgen wie beispielsweise Finanzierungsverträgen oder Kaufverträgen zu erleichtern. Jedoch übernimmt die Circlesta UG keine Garantie oder Haftung für die Qualität, Sicherheit, Verfügbarkeit oder Richtigkeit der Produkte oder Dienstleistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen. Die Haftung für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen liegt allein bei diesen Unternehmen, und der Kunde hat gegenüber diesen Unternehmen die ihm gesetzlich zustehenden Rechte und Ansprüche.
Maklervertrag
Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Provisionsforderung zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat vor Vertragsende gekündigt hat.
Alleinbeauftragung
Im Falle eines Alleinauftrags ist der Kunde nicht berechtigt, während der Laufzeit des Maklervertrages mit uns andere Makler mit Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeiten betreffend das Vertragsobjekt zu beauftragen. Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Regelung haftet der Kunde uns für die hierdurch entstehenden Schäden.
Haftung
Unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit erfolgt auf der Grundlage der uns von unseren Vertragspartnern oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte und Informationen. Hierfür wird keinerlei Haftung übernommen. Irrtum und/oder Zwischenverkauf oder -vermietung bleiben vorbehalten. Die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) haftet für Schäden, die von ihr, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) nur auf den typischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für Vermögensschäden haftet die Circlesta UG (haftungsbeschränkt) nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Provisionsanspruch
Für unsere Vermittlungstätigkeit erhalten wir eine Provision. Der Provisionsanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Interessenkollision
Soweit keine Interessenkollision vorliegt, sind wir berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
Änderung des Hauptvertrages
Kommt durch unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit statt des ursprünglich erstrebten Kaufvertrages oder Mietvertrages zwischen den Parteien des Hauptvertrages über das Vertragsobjekt ein Mietvertrag zustande oder umgekehrt, berührt dies den Provisionsanspruch nicht. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet.
Vorkenntnis
Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie die Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.
Vertraulichkeit
Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadensersatz, wenn der Erfolg unserer Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. Kommt durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten der Hauptvertrag mit diesem zustande, haftet der Kunde uns gegenüber auf Zahlung der entgangenen Provision.
Auskunftsverpflichtung
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Regelungslücke.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen uns und unseren Kunden wird der Sitz der Circlesta UG (haftungsbeschränkt) vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.